FAQ

 

Warum gibt es nicht bei jedem Arzneimittel eine Original Packungsbeilage?

 

In der Schweiz bekommt ein Arzneimittel nur dann eine Packungsbeilage, wenn es von der Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) für ein definiertes Anwendungsgebiet zur Selbstmedikation (sprich Eigenbehandlung) zugelassen wird. Diese Zulassung zieht für den Hersteller hohe Kosten nach sich.

Alle anderen Arzneimittel werden selbstverständlich auch zugelassen, sind durch ein vereinfachtes Verfahren aber kostengünstiger. Diese dürfen nur auf Empfehlung / Verordnung durch eine Fachpersonen angewendet werden. Die Auflage der Swissmedic für diese Arzneimittel besteht darin, dass von Seiten der Hersteller keine Angaben zu Anwendung und Dosierung sowie keine Werbung gemacht werden dürfen.

 

Warum finde ich ein natürliches Arzneimittel aus meiner Hausapotheke nicht in der Liste der Arzneimittel Informationen?

 

Hierfür kann es mehrere Gründe geben: Entweder ist das Arzneimittel beratungs- oder rezeptpflichtig oder es entspricht nicht unserem Qualitätsstandard oder aber wir haben es zum heutigen Zeitpunkt einfach noch nicht erfasst.

 

Warum sind nicht alle Informationen auf französisch verfügbar?

 

Die Inhalte von www.zusammen-wissen.ch werden laufend übersetzt. Wir bitten daher um Verständnis, wenn noch nicht alle Informationen zeitgleich in deutsch und französisch zur Verfügung stehen.

 

Wo erfahre ich mehr über die in den Arzneimitteln verwendeten Heilpflanzen und deren Verarbeitung?

 

Wissenswertes über die einzelnen Inhaltsstoffe der Arzneimittel finden Sie in der Rubrik "Heilpflanzen". Dieser Bereich wird laufend erweitert. Möchten Sie mehr erfahren, besuchen Sie doch einen unserer Heilpflanzenkurse. Das Kursprogramm finden Sie hier.

 

Warum heissen gewisse Arzneimittel in Deutschland anders als in der Schweiz?

 

Die verschiedenen Bezeichnungen in den einzelnen Ländern gehen auf unterschiedliche Gesetzgebungen zurück. Bei den Arzneimitteln mit lateinischen Pflanzenbezeichnungen haben die Hersteller keinen Einfluss auf die Namensgebung und müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.

 

An wen kann ich mich wenden mit ganz individuellen Fragen im Zusammenhang mit meinen Beschwerden?

 

Grundsätzlich ist die Apotheke und/oder Drogerie die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen. In einem weiteren Schritt kommt entweder der Hausarzt und/oder auch ein Naturheilpraktiker in Frage. Alle Fachpersonen haben Zugriff auf weiterführende Informationen in unserem Naturheilkunde Informationsportal.

In einem beschränktem Mass können wir Ihnen auch in einem telefonischen Gespräch weiterhelfen. Bitte beachten Sie aber, dass ein Telefongespräch eine persönliche Konsultation bei einer Fachperson nicht ersetzen kann und nicht in jedem Fall sinnvoll ist.